Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Stand: 01.05.2024

 

Geltungsbereich 


Für Kreative Bar, Stevan Dobricic, Kleinunternehmen, später im Text als Anbieter, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. 

 

Angebote 


Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Anbieter schriftlich bestätigt worden sind. 

 

Leistungen 


Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.  

 

Preise 


Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung. 

 

Stornierung 


Eine kostenlose Stornierung nach Auftragserteilung ist bis 30 Tage vor Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: bis 29-15 Tage = 20%, 14-7 Tage = 40%, < 7 Tage = 100% des Mindestumsatzes. 

 

Zahlung


  a)  Vor Veranstaltung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des erwarteten Auftragswertes zu zahlen. Die Höhe Anzahlung kann der Auftragsbestätigung entnommen werden. Die Anzahlung kann ggf. entfallen.

 b)  Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 7 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.

 c)  Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

 

Fehlende oder beschädigte Gegenstände 

Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläser, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. 

 

Haftungsausschluss


 a) Anbieter haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 b) Der Auftraggeber ist für den Schutz des Fußbodens am Aufstellungsort der Bar verantwortlich und stellt bei Bedarf eine Abdeckung zur Verfügung, da eine Beschädigung z.B. von empfindlichen Parkett- oder Laminatböden durch Schmelzwasser von Eiswürfeln oder kleinere Flüssigkeitsmengen nicht ausgeschlossen werden kann. Anbieter ist bemüht so sauber und sorgfältig wie möglich zu Wir können hier jedoch keine Haftung übernehmen.

 c) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.

 d) Anbieter ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.

 e) Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernimmt Anbieter keinerlei Haftung.

 

Auf- und Abbau


Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1-2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung. 

 

Parkplatz und Zugangsberechtigungen


Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist. 

 

Müllentsorgung


Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über Anbieter wird ggf. zusätzlich berechnet. 

 

Referenzfotos & Logos


Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der Internet -Referenzseite / Social Media einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event -Agentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich. 

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer Tübingen (für alle Standorte).